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Im Folgenden finden Sie eine Liste polnischer Unternehmen mit einer Kurzbeschreibung, die das von Ihnen gesuchte Produkt oder die von Ihnen gesuchte Dienstleistung anbieten:

Nährungsergänzungsmitteln

Wenn Sie sich für eine Kontaktaufnahme entscheiden, informieren Sie das Unternehmen bitte darüber, dass Sie sein Angebot auf Poland-Export gefunden haben – dies erleichtert die zukünftige Zusammenarbeit.

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Anzeige suchergebnisse: 11 - 20 aus 24

EXIM PHARMA Sp. z o.o.

ul. Ogrodowa 37/50
00-873 Warszawa
mazowieckie, Polen

Forest Pharma Sp. z o.o.

ul. ks. Sychowskiego 46
89-530 Śliwice
kujawsko-pomorskie, Polen

H+B Group Sp. z o.o.

ul. Aleje Jerozolimskie 100
00-807 Warszawa
mazowieckie, Polen

Hagen

ul. Krakowska 45/54
42-202 Częstochowa
śląskie, Polen

HelloHealth

ul. Kaliska 79
63-400 Ostrów Wielkopolski
wielkopolskie, Polen

HOLMENTS HEALTHCARE Sp. z o.o.

ul. Kapelanka 26/5C
30-347 Kraków
małopolskie, Polen

IOC Sp. z o.o.

ul. Polska 20
81-339 Gdynia
pomorskie, Polen

KOMARKO Sp. z o.o.

ul. Kierbedzia 8
05-850 Ożarów Mazowiecki
mazowieckie, Polen

Laboratoria Natury Sp. z o.o.

ul. Józefa Franczaka „Lalka” 18
20-325 Lublin
lubelskie, Polen

Laborell Sp. z o.o. Sp.k.

Wola Batorska 962B
32-007 Zabierzów Bocheński
małopolskie, Polen

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Zusammensetzung, Claims und Dokumentation bei Nahrungsergänzungsmitteln

Bei Nahrungsergänzungsmitteln entscheidet nicht nur die Produktidee, sondern auch die regulatorische Belastbarkeit. Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz prüfen Zutaten, Dosierungen, Darreichungsform, Kennzeichnung, Health Claims, Haltbarkeit, Lagerbedingungen, Dokumentation und die Zuständigkeiten beim Inverkehrbringen.

Deutschland und Österreich arbeiten im EU-Rechtsrahmen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. Gesundheitsbezogene Angaben müssen mit der Health-Claims-Verordnung vereinbar sein. In der Schweiz gelten eigene Regeln, die in vielen Bereichen an europäische Prinzipien angelehnt sind, aber separat geprüft werden müssen. Ein Produkt, das in Polen vertrieben wird, ist daher nicht automatisch für jeden DACH-Markt geeignet.

Zutaten, Dosierung und Abgrenzung zum Arzneimittel

Der Käufer sollte prüfen, ob die verwendeten Stoffe und Tagesmengen im Zielmarkt zulässig sind. Vitamine, Mineralstoffe, Pflanzenextrakte, Probiotika, Aminosäuren, Kollagen, Fettsäuren oder andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung können unterschiedlich bewertet werden.

Besondere Vorsicht ist bei sehr hohen Dosierungen, neuartigen Zutaten, Pflanzenstoffen, kombinierten Formulierungen und stark wirkenden Werbeaussagen erforderlich. Wenn die Aufmachung den Eindruck erweckt, dass ein Produkt Krankheiten vorbeugt, behandelt oder heilt, kann die Abgrenzung zum Arzneimittel problematisch werden.

Kennzeichnung und Fragen an den Lieferanten

Die Kennzeichnung muss an den Zielmarkt angepasst werden. Käufer fragen nach Pflichtangaben, Sprache, Tagesportion, Warnhinweisen, Zutaten, Nährstoffmengen, Haltbarkeit, Losnummer, Lagerbedingungen und zulässigen Claims. Für Deutschland kann eine Anzeige beim BVL relevant sein; für Österreich und die Schweiz gelten andere nationale Anforderungen, die separat geprüft werden sollten.

  • Welche Zutaten und Tagesmengen enthält das Produkt?
  • Sind diese Stoffe im Zielmarkt zulässig?
  • Welche gesundheitsbezogenen Angaben dürfen verwendet werden?
  • Kann das Etikett für Deutschland, Österreich oder die Schweiz angepasst werden?
  • Wer übernimmt Anzeige, Prüfung, Import oder lokale Verantwortung?
  • Welche Spezifikationen, Tests und Haltbarkeitsdaten sind verfügbar?

Diese Fragen zeigen, ob ein polnischer Lieferant professionell auf B2B-Zusammenarbeit vorbereitet ist. Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist die Verlässlichkeit der Dokumentation oft genauso wichtig wie Rezeptur und Preis.

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